E-Mails: Inhalt bzw. Pflichtangaben in der Signatur
In einem Geschäftsbrief und damit auch in (der Signatur) einer E-Mail im kaufmännischen Schriftverkehr müssen bestimmte Angaben enthalten sein!
Ordnungsstrafen durch das Registergericht im Falle einer Zuwiderhandlung können bis zu 5.000 € betragen!!
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Wussten Sie schon?
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